Angebote der Arbeitsagentur

Informationen zur Studien- und Schulberatung an Ihrer Schule finden Sie hier. informieren sie sich auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit

 

Rechtliches

Stichwort Erläuterung
Kinder (bis 14 Jahre) höchstens 7 Stunden täglich, 35 Stunden wöchentlich (§7 JArbSchG)
Jugendliche (15-17 Jahre) nicht mehr als 8 Stunden täglich, nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich (§8 Abs. 1)
Nachtruhe von 20.00 bis 6:00 Uhr – Ausnahmen sind möglich (§14 JArbSchG)
Beschäftigungsdauer fünf Tage in der Woche (§15 JArbSchG)
Beschäftigungsverbot an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen; branchenbezogene Ausnahmen sind möglich. Werden die Praktikanten ausnahmsweise an solchen Tagen beschäftigt, so müssen sie an einem anderen Tag in derselben Woche freigestellt werden.(§16, 17, 18 JArbSchG)
Ruhepausen Einem Praktikanten/einer Praktikantin sind Pausen zu gewähren: 30 Minuten bei einer Arbeitszeit
von mehr als 4,5 bis 6 Stunden; mindestens 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden. Die erste Pause muss nach spätestens 4,5 Stunden Arbeit stattfinden. (§11 JArbSchG)

 

Berufsorientierungskonzept

 

Konzept Berufsorientierung GOBS Neuhaus_Elbe.pdf

 

 

Ansprechpartner:

Herr Voß
soenke.voss@obs-neuhaus.de

Frau Göldner
claudia.goeldner@obs-neuhaus.de