Angebote der Arbeitsagentur
Rechtliches
Stichwort | Erläuterung |
Kinder (bis 14 Jahre) | höchstens 7 Stunden täglich, 35 Stunden wöchentlich (§7 JArbSchG) |
Jugendliche (15-17 Jahre) | nicht mehr als 8 Stunden täglich, nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich (§8 Abs. 1) |
Nachtruhe | von 20.00 bis 6:00 Uhr – Ausnahmen sind möglich (§14 JArbSchG) |
Beschäftigungsdauer | fünf Tage in der Woche (§15 JArbSchG) |
Beschäftigungsverbot | an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen; branchenbezogene Ausnahmen sind möglich. Werden die Praktikanten ausnahmsweise an solchen Tagen beschäftigt, so müssen sie an einem anderen Tag in derselben Woche freigestellt werden.(§16, 17, 18 JArbSchG) |
Ruhepausen | Einem Praktikanten/einer Praktikantin sind Pausen zu gewähren: 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 bis 6 Stunden; mindestens 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden. Die erste Pause muss nach spätestens 4,5 Stunden Arbeit stattfinden. (§11 JArbSchG) |
Berufsorientierungskonzept
Konzept Berufsorientierung GOBS Neuhaus_Elbe.pdf
Ansprechpartner:
Herr Voß
soenke.voss@obs-neuhaus.de
Frau Göldner
claudia.goeldner@obs-neuhaus.de