FFP2-Masken im Bus!

Liebe Eltern, Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler,

im Schulbusverkehr ist mit einer Übergangsfrist ab dem 9. Mai 2021 eine Beförderung nur noch mit einer FFP2-Maske möglich. Grund hierfür sind die Regelungen des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern, aus dem das Busunternehmen stammt.

Einfache OP-Masken sind dann nicht mehr zulässig.