Projekt Ökologische Schulhofgestaltung

Grundlage

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei ihrer eigenen Lebensweltgestaltung ist ein wichtiger Bestandteil damit Angebote und Aktionen bedarfsgerecht geplant und stattfinden können. Darüberhinaus ist eine angemessene Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gesetzlich Pflicht (siehe Nds. Gemeindeverordnung §22e Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz).

Zukunftswerkstatt

Zur Zukunftswerkstatt (ZW) wurden Kinder und Jugendliche von sechs bis 16 Jahren eingeladen. Dazu gab es Werbung in Form von Vorberichten in den örtlichen Zeitungen sowie in den Sozialen Netzwerken. Außerdem wurden mehrere Plakate veröffentlicht und die Eltern direkt über die jeweiligen Schulen angeschrieben.

Zukunftswerkstätten sind Strategien der Problemlösung, Ideenfindung und Planung. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen entwickeln in einer ganztägigen Zukunftswerkstatt kreative, aber auch machbare und überzeugende Ideen und Konzepte für die Ausgangsproblematik. Sie sind Ideenschmieden, in denen sich Menschen zusammenfinden, die Positives wollen, Interesse am Verändern haben und die Zukunft aktiv planen und gestalten wollen. Durch die direkte Beteiligung Betroffener an Entscheidungsprozessen stellen Zukunftswerkstätten somit auch ein Mittel der Demokratisierung dar. Die Zukunftswerkstatt bestand aus folgenden Phasen.

Ziele des Beteiligungsprozesses

Die Ziele des Beteiligungsprozesses sind:

  • Erarbeiten der Wünsche und Ideen der Kinder und Jugendlichen
  • Abfrage und Ermittlung der Bedarfe der Kinder und Jugendlichen
  • Erhöhen der Identifikation aller Beteiligten mit dem jeweiligem Ort und insbesondere mit der hiesigen Schule/dem Schulhof
Projektverantwortliche:
Initator der Förderverein in Kooperation mit der Schule und der Gemeinde Amt Neuhaus.