Informationen
Vom Kultusministerium wird es noch in dieser Woche weitere Regelungen zur Beschulung der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1-10 geben. Diesbezüglich werden Sie zeitnah informiert.
Die Klassenstufen 1-4 sowie 9 und 10 befinden sich derzeit im Szenario B. Für die weiteren Klassenstufen erfolgt das Distanzlernen zu Hause.
Zum jetzigen Stand gilt die Befreiung vom Präsenzunterricht, für die Schülerinnen und Schüler, die sich im Szenario B befinden, bis zum 14.02.2021.
Sollte der Lockdown über den 14.02.2021 hinaus verlängert werden, würden die bisherigen Regelungen um zwei weitere Wochen für alle Klassenstufen bis Ende Februar gelten.
In diesem Fall bleiben die Abmeldungen vom Präsenzunterricht im Szenario B ohne weiteren Antrag bestehen. Eltern, die den Wunsch haben, ihr Kind, nach der Befreiung vom Präsenzunterricht, wieder in die Schule zu schicken, wird dies nach Absprache ermöglicht.
gez. D. Ullrich
Aktueller Brief des Kultusministeriums 21. Jan. 2021
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
der aktuelle Brief an Eltern und Erziehungsberechtigte mit den Regelungen und der Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht stehen hier zum Download zur Verfügung:
- Brief an Eltern und Erziehungsberechtigte mit den Regelungen
- Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht
Die Erläuterung des Kultusministeriums
Befreiung von der Präsenzpflicht bis zum 14. Februar 2021
Das Niedersächsische Kultusministerium ermöglicht allen Schülerinnen und Schülern in der
Präsenzphase im Szenario B vorübergehend bis zum 14. Februar 2021
die Befreiung von der Präsenzpflicht im Unterricht.
Die Befreiung von der Präsenzpflicht ist an keine Voraussetzungen geknüpft und kann durch
einfaches Schreiben auch per E-Mail der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen
Schülerinnen und Schüler bei der Schule geltend gemacht werden. Ein der Schule zur
Verfügung gestelltes Formular kann ebenfalls genutzt werden. Nach Geltendmachung ist eine
Rückkehr in die Präsenzphase im Szenario B nicht vorgesehen.
Von der Befreiung von der Präsenzpflicht ausgenommen ist die Teilnahme an schriftlichen
Arbeiten, die auch außerhalb der üblichen Unterrichtszeiten geschrieben werden können.
Die rechtliche Grundlage für die Befreiung von der Präsenzpflicht ergibt sich aus den
Ergänzenden Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht, hier: §§
58 bis 59a, §§ 63 bis 67 und § 70 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG), RdErl. d. MK v.
1.12.2016 (SVBl. S. 705).
gez. Ullrich
2021-01-20_Brief_an_Eltern Antrag Befreiung Präsenzpflicht bis zum 14.02.2021docx
Mitteilung zu den Coronamaßnahmen 19. Januar 2021
Bezüglich der Pressemitteilungen vom gestrigen Abend, findet der Schulbetrieb zur Zeit wie geplant statt. Sobald wir eine Mitteilung des Ministeriums erhalten, werden wir Sie diesbezüglich informieren.
gez. Ullrich
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