FFP2-Masken im Bus!

Liebe Eltern, Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler,

im Schulbusverkehr ist mit einer Übergangsfrist ab dem 9. Mai 2021 eine Beförderung nur noch mit einer FFP2-Maske möglich. Grund hierfür sind die Regelungen des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern, aus dem das Busunternehmen stammt.

Einfache OP-Masken sind dann nicht mehr zulässig.

Kein Präsenzunterricht ohne negativen Coronatest!

Nach den Osterferien besteht Testpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie für alle in Schule Beschäftigten. Näheres erfahren Sie in den Informationen und Briefen des Kultusministers. In den nächsten Tagen erhalten Sie weitere Details über den  Ablauf an unserer Schule.

2021-04-01_Brief_an_Eltern2021-04-01_Brief_an_SuS_SekITestpflicht_Elterninfo2021-03-31_-_Formular_Befreiung_von_der_Pr_senzpflicht