Ab sofort gilt für die Testpflicht wieder die
Testung an den bekannten drei Tagen
- die Kinder und Jugendlichen müssen am Montag, Mittwoch und Freitag getestet werden.
- Bei Fehltagen am Montag oder Mittwoch verschiebt sich die Testung um einen Tag: Von Montag auf Dienstag , von Mittwoch auf Donnerstag.