Die Änderungen sind ab dem 31.05.2021 geplant.
Weitere Informationen finden Sie hier als Download:
Die Änderungen sind ab dem 31.05.2021 geplant.
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im Schulbusverkehr ist mit einer Übergangsfrist ab dem 9. Mai 2021 eine Beförderung nur noch mit einer FFP2-Maske möglich. Grund hierfür sind die Regelungen des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern, aus dem das Busunternehmen stammt.
Einfache OP-Masken sind dann nicht mehr zulässig.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
im folgenden Brief teilt der niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne mit, was das geänderte Gesetz für die Schulen in Niedersachsen bedeutet.
2021-04-22_Brief_an_Eltern_einfach